Förderung der Energieberatung
Machen wir es kurz: Energieberater kann sich jede und jeder nennen. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Denn die Energieberatung ist grundsätzlich förderfähig. Auf das Honorar für die Erstellung eines umfangreichen individuellen Sanierungsfahrplanes (in der Regel zwischen 1.500 und 2.500 EUR) erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) einen Zuschuss in folgender Höhe:
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern;
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 EUR bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
sowie als zusätzliche Förderung für Wohneigentümergemeinschaften (WEG): 250 EUR einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie vor Beginn des Vorhabens einen Antrag auf Förderung einer Energieberatung über das BAFA-Portal einreichen. Und spätestens hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Denn die Förderung erhalten Sie nur, wenn die oder der Energieberater/-in auch in die EEE-Liste (Energie-Effizienz-Experte) eingetragen ist. Und dies wiederum setzt eine umfassende Fortbildung mit abschließender Prüfung voraus.
Prüfen Sie also genau, ob die Person Ihres Vertrauens Ihnen die Möglichkeit eröffnet, die Förderung zu erhalten.